Treuhandschaften

Treuhandschaften im Notariat von Mag. Herbert Kurzbauer in Tulln an der Donau

Eine Treuhandschaft beschreibt eine Rechtsbeziehung, bei der eine Person (Treugeber) einer anderen Person (Treuhänder) ein Recht überträgt. Der Notar kommt vor allem bei Immobiliengeschäften als Treuhänder in Betracht, um sicherzustellen, dass der Kaufpreis erst nach dem grundbücherlichen Eintrag ausgefertigt wird.

Treuhandschaft bei Immobilientransaktionen

Nach Errichtung des Kaufvertrags zahlt der Käufer den Kaufpreis auf das notarielle Treuhandkonto ein. Erst nach Einlangen der vollständigen Summe nimmt der Notar den Grundbucheintrag vor und überweist dem Verkäufer sein Geld. Als Treuhänder nehme ich also Vermögenswerte oder Urkunden vom Treugeber in Gewahr, wobei ich mich dazu verpflichte, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen zu erwirken. Das Treuhandkonto liegt auf der Notartreuhandbank.

Umfassende Hilfe bei Treuhandschaften

Ich kenne alle Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit Immobilienkäufen und biete Ihnen mit einer Treuhandschaft die Chance einer sicheren Übergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir, um einen Termin in meinem Notariat für Tulln an der Donau zu vereinbaren! Ich freue mich darauf, Ihnen kompetent weiterzuhelfen!