Testamente und Verlassenschaften

Testamente und Verlassenschaften im Notariat von Mag. Herbert Kurzbauer in Tulln an der Donau

Die Regelung des eigenen Nachlasses zählt zu den persönlichsten und wichtigsten Entscheidungen im Leben. Als Notar berate ich Sie ausführlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Errichtung Ihrer letztwilligen Verfügung.

Rechtswirksame Verfügungen

Ein Testament ist nur rechtsgültig, wenn es den formalen und inhaltlichen Rechtsnormen entspricht. So gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteile für nahe Verwandte ebenso wie formale Kriterien zu berücksichtigen. Durch meine notarielle Ausbildung besitze ich die dafür notwendigen Sachkenntnisse und kann Sie umfassend in allen Punkten beraten, auf die es bei der Niederschrift eines Testaments oder einer letztwilligen Verfügung ankommt. Nach der Beurkundung wird das notarielle Testament im Zentralen Österreichischen Testamentsregister (ZTR) verwahrt.

Verlassenschaften im Notariat Mag. Herbert Kurzbauer

Nach jedem Todesfall eröffnet das zuständige Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren, das der Notar als Gerichtskommissär abwickelt. Dabei werden die vorhandenen Vermögenswerte festgestellt. In manchen Fällen kommt es zudem zu einer Verlassenschaftsabhandlung, bei der ermittelt wird, welche Personen erbberechtigt sind und ob diese ihr Erbe antreten. Ich berate Sie ausführlich in allen damit zusammenhängenden Fragen.