Schenkungen und Übergabeverträge

Schenkungen und Übergabeverträge im Notariat von Mag. Herbert Kurzbauer für Tulln an der Donau

Zuletzt gab es in Österreich einige Gesetzesänderungen in Bezug auf Schenkungen und Übergaben. Da bis zu einem gewissen Wert keine Meldung mehr vorgenommen werden muss, ist es leichter geworden, Verwandte und Bekannte zu beschenken. Dennoch gilt es, etliche Vorschriften und Fallstricke zu beachten, über die ich Sie bei der notariellen Beratung aufkläre.

Schenkungen

Unter einer Schenkung versteht man den Übertrag einer Liegenschaft ohne jegliche Gegenleistung durch den Beschenkten. Als Basis dafür dient ein Schenkungsvertrag. Darin kann auch festgeschrieben werden, was geschieht, wenn Sie die geschenkten Wertgegenstände nach der Schenkung selbst dringend benötigen, was bei Nichtannahme der Schenkung geschieht und welche juristischen Folgen sich daraus ableiten. Außerdem berate ich Sie in meiner Notariatskanzlei hinsichtlich der Vorteile einer Schenkung gegenüber einem Erbe bzw. vice versa und errichte mit Ihnen den Schenkungsvertrag.

Übergaben

Im Gegensatz zur Schenkung wird bei der Übergabe eine Gegenleistung für den Übertrag einer Liegenschaft vereinbart. Das kann z.B. ein Wohnrecht oder aber die Übernahme bestehender Schulden sein. In meinem Notariat für Tulln informiere ich Sie eingehend über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Schenkungen und Übergaben, setze die gewünschte Gegenleistung fest und erstelle einen rechtswirksamen Übergabevertrag. Für weiterführende Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.